| | Der Teilsicherheitsbeiwert ist der Beiwert zur Bestimmung des Bemessungswertes von Einwirkungen, von Beanspruchungen oder von Tragwiderständen aus den repräsentativen bzw. charakteristischen Werten.
"Die Eigenlasten eines Tragwerks dürfen ... in den meisten Fällen durch einen einzigen charakteristischen Wert angegeben und auf der Grundlage der Geometrie und der Durchschnittswichte berechnet werden." (DIN 1055-100:2001-03) D.h. die in den Beispielen der folgenden Kapitel errechneten Eigenlasten sind charakteristische Werte einer ständigen Einwirkung Gk.
"Um die grundlegenden Anforderungen an ein Tragwerk ... zu erfüllen, muss es für die maßgebenden Bemessungssituationen in den Grenzzuständen bemessen werden. Bei der Nachweisführung werden unterschieden: - Grenzzustände der Tragfähigkeit - Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit" (DIN 1055-100:2001-03, S.18)
Dabei dürfen (lt. DIN 1055-100:2001-03, S.18) die Bemessungswerte der Beanspruchungen E (z.B. Schnittkräfte, Schnittmomente, Spannungen, Dehnungen, Verschiebungen) - die Bemessungswerte der Tragwiderstände Rd im Grenzzustand der Tragfähigkeit und - die Bemessungswerte der Gebrauchstauglichkeitskriterien im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit nicht überschreiten.
Ed ≤ Rd
Der Bemessungswert für Einwirkungen (z.B. Eigenlasten, Nutzlasten) wird im allgemeinen wie folgt dargestellt: (DIN 1055-100:2001-03, S.20)
Fd=γF* Frep
γF = Teilsicherheitsbeiwert der betrachteten Einwirkung Frep = repräsentativer Wert der Einwirkung, d.h. charakteristischer Wert der Einwirkung Fk
"Für Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit wird in der Regel γF = 1,0 gesetzt, d.h. der repräsentative Wert der Einwirkung Frep wird dann unmittelbar als Bemessungswert verwendet." |