Die rechnerische Nahtlänge l entspricht der Gesamtlänge der Naht (abzüglich der Nahtanfänge und -enden sowie Krater, sofern diese die geforderte Nahtdicke nicht aufweisen).
Eine Begrenzung nach oben ist notwendig, da die Scherspannungsverteilung über die Nahtlänge nicht konstant ist. Nähte, die kleiner als 6a oder 30 mm sind, dürfen für den Nachweis nicht berücksichtigt werden.